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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Ausweisung gemäß §17 Abs1 FremdenG.
Der Beschwerdeführer ist legal in Österreich eingereist und lebt seit einem Jahr bei seiner Ehefrau, die über einen Sichtvermerk und eine Arbeitsbewilligung verfügt.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B963.1994Dokumentnummer
JFR_10059394_94B00963_01