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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §287;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/07/0120Rechtssatz
In einem Verfahren nach § 4 Abs 8 und § 4 Abs 9 WRG besteht die Möglichkeit einer Prüfung der Eigenschaft von Flächen als öffentliches Wassergut als Vorfrage. Eine solche Prüfung setzt aber verfahrensrechtlich das Vorliegen eines zulässigen und deshalb zur Einleitung eines Verfahrens nach § 4 Abs 8 und § 4 Abs 9 WRG geeigneten Antrages eines hiezu berechtigten Antragsstellers voraus. Fehlt es einem Antragsteller aber am Vorliegen eines von ihm vorweisbaren Rechtstitels für den Erwerb
iSd § 4 Abs 9 WRG, dann kann es zur Vorfragenprüfung schon aus dem verfahrensrechtlichen Hindernis des Fehlens eines zulässig gestellten verfahrenseinleitenden Antrages nicht kommen (Hinweis E 24.10.1995, 94/07/0183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993070119.X05Im RIS seit
12.11.2001