RS Vwgh 1996/7/11 96/07/0063

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Veröffentlicht am 11.07.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
VwGG §34 Abs1;
WRG 1959 §111 Abs1;
WRG 1959 §111 Abs4;

Rechtssatz

Ein an sich zulässiger Ausspruch über als eingeräumt anzusehende Dienstbarkeiten gem § 111 Abs 4 WRG, aus dem nicht eindeutig ableitbar ist, welche Dienstbarkeiten in welchem Ausmaß und Umfang gemeint sind, entbehrt eines normativen Inhalts. Die Aufhebung dieses Ausspruches kann daher die Partei, der die Bewilligung für eine Wassserbenutzungsanlage erteilt wurde, in keinem Recht verletzen.

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070063.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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