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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15;Rechtssatz
Bei einer KG (Kommanditgesellschaft) fallen Betriebsausgaben an, wenn sie die Nutzung eines in ihrem Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeuges der geschäftsführenden Komplementär-GmbH als Teil der Abgeltung der Geschäftsführungsleistung überläßt, sodaß die GmbH die Nutzungsmöglichkeit ihrem Geschäftsführer überlassen kann (Hinweis E 16.1.1991, 89/13/0166).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996140033.X04Im RIS seit
20.11.2000