RS Vwgh 1996/7/16 96/14/0033

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Veröffentlicht am 16.07.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §15;

Rechtssatz

Im Falle der Überlassung eines Kfz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer (den Abgabepflichtigen) für Fahrten zwischen der örtlich mit der einen Arbeitsstätte übereinstimmenden Wohnung des Arbeitnehmers und der anderen Arbeitsstätte sind die Fahrten des Arbeitnehmers von dem in dessen Wohnungsverband gelegenen Arbeitgeberbüro zum auswärtigen Tätigkeitsort als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, somit als beim Sachbezug zu berücksichtigende Fahrten zu qualifizieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996140033.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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