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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15;Rechtssatz
Im Falle der Überlassung eines Kfz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer (den Abgabepflichtigen) für Fahrten zwischen der örtlich mit der einen Arbeitsstätte übereinstimmenden Wohnung des Arbeitnehmers und der anderen Arbeitsstätte sind die Fahrten des Arbeitnehmers von dem in dessen Wohnungsverband gelegenen Arbeitgeberbüro zum auswärtigen Tätigkeitsort als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, somit als beim Sachbezug zu berücksichtigende Fahrten zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996140033.X03Im RIS seit
20.11.2000