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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/22 87/14/0038 2Stammrechtssatz
Bei Berufungen, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0038).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130138.X01Im RIS seit
20.11.2000