RS Vwgh 1996/7/31 92/13/0138

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Veröffentlicht am 31.07.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;
BAO §307 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/22 87/14/0038 2

Stammrechtssatz

Bei Berufungen, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130138.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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