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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Das Vorschützen von in das Ausland zu zahlenden Provisionen und Lizenzen eignet sich in besonderem Maße dazu, bei der inländischen Besteuerung des Einkommens eine Abgabenverkürzung zu bewirken. Solcherart ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Behörde unter Hinweis auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Sachverhalten mit Auslandsbeziehung (Hinweis E 26.9.1990, 86/13/0097) einen entsprechenden Nachweis gefordert hat und mangels eines Nachweises die Anerkennung von Betriebsausgaben versagt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130020.X01Im RIS seit
11.07.2001