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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Wer ungewöhnliche und unwahrscheinliche Verhältnisse behauptet, hat hiefür den Nachweis zu erbringen (Hinweis E 22.1.1992, 90/13/0200). Größere Gewinne im Spielcasino gehören zu derartigen unwahrscheinlichen Verhältnissen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130020.X03Im RIS seit
11.07.2001