RS Vwgh 1996/7/31 92/13/0020

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Veröffentlicht am 31.07.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §167 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Wer ungewöhnliche und unwahrscheinliche Verhältnisse behauptet, hat hiefür den Nachweis zu erbringen (Hinweis E 22.1.1992, 90/13/0200). Größere Gewinne im Spielcasino gehören zu derartigen unwahrscheinlichen Verhältnissen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130020.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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