RS Vwgh 1996/7/31 94/13/0009

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Veröffentlicht am 31.07.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Wenn die Abgabenschuld durch leicht verwertbare Aktiva wie Bankguthaben nicht zur Gänze abgedeckt ist, läßt die Notwendigkeit, schwerer verwertbares Vermögen, sei es auch Grundvermögen, zur Steuerzahlung heranzuziehen, die Abgabeneinhebung noch nicht unbillig erscheinen (Hinweis E 6.11.1991, 90/13/0282, 0283).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994130009.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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