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66 SozialversicherungNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Einbringung eines IndividualantragsRechtssatz
Aus dem Vorbringen ergibt sich nicht, daß der Verfahrenshilfewerber durch die von ihm zu bekämpfen beabsichtigte gesetzliche Bestimmung des §89 ASVG unmittelbar in seinen Rechten verletzt wird und daß diese - behauptete - Verletzung ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung und ohne Erlassung eines Bescheides für ihn wirksam geworden ist. Vielmehr hat er die Möglichkeit, ein sozialversicherungsrechtliches Leistungsstreitverfahren zu initiieren (siehe §354 ASVG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:G99.1994Dokumentnummer
JFR_10059387_94G00099_01