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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Ein Verfahrensmangel, der vorliegt, wenn dem Abgabepflichtigen im Verfahren vor Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides nicht die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den durchgeführten Beweisen und dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu äußern, wird durch die Möglichkeit, im Berufungsverfahren entsprechendes Sachverhaltsvorbringen zu erstatten, saniert (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1902).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130163.X02Im RIS seit
28.03.2001