RS Vwgh 1996/7/31 92/13/0015

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Veröffentlicht am 31.07.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §9 Abs3;

Rechtssatz

Eine nachträgliche Erhöhung des steuerfreien Betrages nach § 9 Abs 3 EStG 1972 ist im Rahmen des ursprünglich gewählten Hundertsatzes zulässig (Hinweis E 11.12.1984, 84/14/0115).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130015.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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