RS Vwgh 1996/7/31 92/13/0163

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Veröffentlicht am 31.07.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §289;

Rechtssatz

Eine Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz unter Aufhebung der von dieser getroffenen Entscheidung ist im Gesetz nicht vorgesehen (Hinweis E 8.11.1989, 85/13/0190).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130163.X04

Im RIS seit

28.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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