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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §289;Rechtssatz
Eine Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz unter Aufhebung der von dieser getroffenen Entscheidung ist im Gesetz nicht vorgesehen (Hinweis E 8.11.1989, 85/13/0190).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130163.X04Im RIS seit
28.03.2001