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L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Feststellung über die Rechtswidrigkeit des von der Erstbehörde gem § 37 Abs 2 iVm § 5a Stmk VeranstaltungsG erklärten Verfalls eines Unterhaltungsspielapparates einschließlich des darin enthaltenen Geldes durch die Berufungsbehörde (hier: auf Grund der rechtsirrigen Anschauung, daß durch den Standortwechsel eines genehmigten Spielapparates ohne neuerliche Bewilligung gem § 5a Abs 1 Stmk VeranstaltungsG § 19a Abs 2 legcit verletzt werde) stellt einen untrennbaren Bestandteil des Spruches dar, weil - sofern im fortgesetzten Verfahren eine Bestrafung des Besch wegen Übertretung nach § 5a Abs 1 Stmk VeranstaltungsG erfolgt - auch der erwähnte Verfall auszusprechen ist.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996020047.X02Im RIS seit
26.11.2001