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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Die Manuduktionspflicht umfaßt Rechtshandlungen außerhalb des vor der Behörde geführten Verfahrens von vornherein nicht (hier: in einem Verfahren betreffend Schubhaftbeschwerde besteht keine Anleitungspflicht hinsichtlich des selbständig zu führenden Verfahrens zur Frage der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat gem § 54 Abs 1 FrG 1993).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996020143.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.06.2013