RS Vwgh 1996/8/2 96/02/0143

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.08.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §13a;
FrG 1993 §51 Abs1;
FrG 1993 §54 Abs1;

Rechtssatz

Die Manuduktionspflicht umfaßt Rechtshandlungen außerhalb des vor der Behörde geführten Verfahrens von vornherein nicht (hier: in einem Verfahren betreffend Schubhaftbeschwerde besteht keine Anleitungspflicht hinsichtlich des selbständig zu führenden Verfahrens zur Frage der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat gem § 54 Abs 1 FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020143.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten