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Norm
Rechtssatz
Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet; keine Unterbrechung der Beschwerdefrist durch einen an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe
(vgl B v 11.06.96, B3990/95; she auch B783/01, B v 20.06.01, B591/10, B v 14.06.10).
Entscheidungstexte
Schlagworte
European Case Law Identifier (ECLI)
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