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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §7 Abs1;Rechtssatz
Die Rechtswidrigkeit (hier: eines Haftungsbescheides) wäre im Verfahren, welches zur Erlassung des Titelbescheides geführt hat, geltend zu machen gewesen. Einwendungen nach § 35 und § 36 EO sind ebensowenig wie der Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit zur Geltendmachung einer Fehlerhaftigkeit oder Gesetzwidrigkeit des Titelbescheides geeignet (Hinweis: E 22.12.1988, 85/17/0126).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170093.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.12.2015