Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §224 Abs1;Rechtssatz
Ist die Haftung (durch Haftungsbescheid) geltend gemacht, so läuft gegen den Haftungsschuldner eine verselbständigt zu denkende Einhebungsverjährungsfrist. Nur gegen ihn gesetzte Einbringungsschritte wirken auf die ihm gegenüber laufende Frist zur Einhebungsverjährung unterbrechend (Hinweis: Stoll, BAO III, 2462 f; siehe jedoch E VS 18.10.1995, 91/13/0037, 0038, RS 1, ergangen zur BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170093.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.12.2015