RS Vwgh 1996/8/6 93/17/0093

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Veröffentlicht am 06.08.1996
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §238 Abs1;
BAO §238 Abs2;
BAO §7 Abs1;
LAO NÖ 1977 §172 Abs1;
LAO NÖ 1977 §185 Abs1;
LAO NÖ 1977 §185 Abs2;
LAO NÖ 1977 §5 Abs1;

Rechtssatz

Ist die Haftung (durch Haftungsbescheid) geltend gemacht, so läuft gegen den Haftungsschuldner eine verselbständigt zu denkende Einhebungsverjährungsfrist. Nur gegen ihn gesetzte Einbringungsschritte wirken auf die ihm gegenüber laufende Frist zur Einhebungsverjährung unterbrechend (Hinweis: Stoll, BAO III, 2462 f; siehe jedoch E VS 18.10.1995, 91/13/0037, 0038, RS 1, ergangen zur BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170093.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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