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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bereits die Kenntnis der Angestellten des Parteivertreters von der mangelhaften Erfüllung des Verbesserungsauftrages und nicht erst die Zustellung des Einstellungsbeschlusses des VwGH bewirkt das Aufhören des Hindernisses zur Wahrung der Frist iSd § 46 Abs 3 VwGG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110162.X02Im RIS seit
20.11.2000