Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §9 Abs1;Rechtssatz
Eine allgemein gehaltene Mitteilung des Masseverwalters, daß nach dem "DERZEITIGEN STAND" "KEINE NENNENSWERTE QUOTE" zu erwarten sei, ist so unbestimmt, daß sie (für sich allein) eine verläßliche Beurteilung, ob Uneinbringlichkeit iSd § 7 Abs 1 Wr LAO gegeben ist, nicht zuläßt (Hinweis: E 10.6.1980, 65/79). Schließlich würde selbst eine geringe Quote die Haftung betragsmäßig entsprechend vermindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992170186.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.08.2011