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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Im Verfahren zur Anerkennung von außerhalb Österreichs erworbener Krankenpflegediplome hat die Behörde detaillierte Feststellungen hinsichtlich der von der Antragstellerin genossenen - durch die beigebrachten Urkunden belegten - Ausbildung zu treffen und im einzelnen und konkret zu begründen, warum diese Ausbildung die für die Ausübung des Berufes einer diplomierten Krankenschwester in Österreich notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht bzw nicht ausreichend vermittelt (Hinweis E 30.3.1993, 92/11/0192).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994110156.X03Im RIS seit
11.07.2001