Index
43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1992 §33 Abs1;Rechtssatz
Konnte der Präsenzdienstleistende (der Zivildienstleistende) seine Wohnung mangels Fertigstellung noch nicht beziehen, so besteht kein Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe, selbst wenn der Präsenzdienstleistende (Zivildienstleistende) schon vor Übergabe der Wohnung Rückzahlungen auf das zu ihrer Schaffung aufgenommene Darlehen zu leisten hat, weil bei einer erst in Bau befindlichen und demnach für Unterkunftszwecke noch gar nicht verwendbaren Wohnung von der Beibehaltung einer eigenen Wohnung zur selbständigen Haushaltsführung iSd § 33 Abs 1 und Abs 2 HGG 1992 keine Rede sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110123.X01Im RIS seit
20.11.2000