RS Vwgh 1996/8/6 96/11/0056

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Veröffentlicht am 06.08.1996
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
StGB §80;
StGB §88 Abs1;
StGB §88 Abs4;

Rechtssatz

Eine rechtskräftige Bestrafung wegen der Vergehen nach § 80 und § 88 Abs 1 und 4 (erster Fall) StGB läßt keine verläßlichen Schlüsse auf das Vorliegen einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit f KFG zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110056.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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