RS Vwgh 1996/8/6 96/11/0056

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Veröffentlicht am 06.08.1996
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §31a Abs2;
KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §67 Abs2;
StVO 1960 §20 Abs1;

Rechtssatz

Verschuldet der Lenkerberechtigte innerhalb kurzer Zeit (hier:

Während des ersten Jahres, in dem er die Lenkerberechtigung besitzt) zwei Verkehrsunfälle durch Einhalten einer überhöhten Geschwindigkeit, so kann dieses Verhalten den Verdacht auf mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung begründen und das Verlangen auf Vorlage eines Befundes einer verkehrspsychologischen Beratungsstelle rechtfertigen, nicht jedoch die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit f KFG.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110056.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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