RS Vwgh 1996/8/6 96/11/0030

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Veröffentlicht am 06.08.1996
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein
44 Zivildienst

Norm

WehrG 1990 §36a Abs3 Z2;
ZDG 1986 §14 Z1;

Rechtssatz

Der Besuch einer privaten Maturaschule ist nicht dem Tatbestandsmerkmal "Berufsvorbereitung" iSd § 14 Z 1 ZDG und § 36a Abs 3 Z 2 WehrG 1990 zuzuordnen. Bei einer solchen handelt es sich, wie sich aus dem Wortsinn unter Bedachtnahme auf die ausdrückliche Abhebung gegenüber höheren Schulen ergibt, um eine gezielte, spezifische Vorbereitung auf einen bestimmten Beruf. Selbst eine berufsbildende höhere Schule bereitet idR nicht auf die Ausübung eines bestimmten Berufes vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110030.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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