RS Vwgh 1996/8/8 93/10/0220

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Veröffentlicht am 08.08.1996
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §26 Abs1 litd;
LMG 1975 §26 Abs2;
LMG 1975 §9 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/08/08 93/10/0219 4

Stammrechtssatz

An sich dem § 9 Abs 1 lit b LMG 1975 zu unterstellende Hinweise sind dann zulässig, wenn sie sich ausschließlich auf die Beschreibung einer physiologischen oder pharmakologischen Wirkung iSd § 26 Abs 2 LMG 1975 beziehen (Hinweis E 16.3.1992, 91/10/0005; hier liegt ein solcher Fall nicht vor, weil der Hinweis "klinisch getestet" bei flüchtiger Betrachtung sprachlich nicht ausschließlich auf die auf der Verpackung befindlichen Begriffe "hautneutral", "alkalifrei" und "ph 5 bis 6" bezogen werden kann).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993100220.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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