RS Vwgh 1996/8/8 96/14/0015

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Veröffentlicht am 08.08.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §3 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/13/0131 E 19. März 1997

Rechtssatz

Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage betreffend das KommStG 1993 erwähnen als Holdinggesellschaften solche Kapitalgesellschaften, deren Betriebsgegenstand das Halten von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996140015.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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