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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/14/0097Rechtssatz
Der dem Rechtsanwalt des Antragstellers unterlaufene Verstoß gegen eine allfällige Verpflichtung, die von seiner Kanzleikraft hergestellten Ablichtungen von Schriftstücken im einzelnen auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen, stellt nur einen minderen Grad des Versehens dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996140096.X01Im RIS seit
03.04.2001