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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §3 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/13/0131 E 19. März 1997Rechtssatz
Eine GmbH, deren Tätigkeit auf die Besorgung der Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft beschränkt ist, ist nicht als Unternehmer iSd UStG 1972 anzusehen (Hinweis E 19.10.1987, 86/15/0100, VwSlg 6261 F/1987; Zorn, Besteuerung der Geschäftsführung 250 f). Da der Unternehmerbegriff des § 3 Abs 2 KommStG 1993 jenem des UStG 1972 entspricht, ist auch für den Bereich der Kommunalsteuer davon auszugehen, daß die Geschäftsführung (und Vertretung) der Komplementär-GmbH für sich die Unternehmereigenschaft nicht bewirkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996140015.X02Im RIS seit
20.11.2000