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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/14/0078Rechtssatz
Der Rechtsanwalt des Antragstellers hat auffallend sorglos gehandelt, wenn er in Erfüllung eines Verbesserungsauftrages zwar die dem Beschwerdetext beigelegte Kurzmitteilung nicht jedoch den Beschwerdetext selbst unterfertigt hat. Bei einem derartigen Verhalten handelt es sich nicht mehr um einen minderen Grad des Versehens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996140072.X01Im RIS seit
03.04.2001