RS Vwgh 1996/8/8 92/14/0052

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Veröffentlicht am 08.08.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
EStG 1988 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in SWK 1997/28, S 593-595;

Rechtssatz

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes für den Betrieb eines Kaufhauses im Ausmaß von 50 Jahren berührt nicht die Rechtsphäre des Vermieters von Räumlichkeiten für Geschäftszwecke, sondern die des in diesen Geschäftsräumlichkeiten ein Kaufhaus betreibenden Mieters. Wird das Gebäude auch noch nach 50 Jahren als technisch nutzbar erachtet, so können die vermieteten Anteile auch noch nach Ablauf der auf den Betrieb eines Kaufhauses bezogenen wirtschaftlichen Nutzungsdauer zur Erzielung von Einkünften verwendet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140052.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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