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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art132;Rechtssatz
Am Rechtschutzbedürfnis mangelt es im Fall einer Säumnisbeschwerde, wenn durch die in der Säumnisbeschwerde begehrte Entscheidung die Rechtsstellung des Bf keine andere wäre als ohne diese Entscheidung (hier: der Bf hatte inzwischen eine Klasse erfolgreich wiederholt und den Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe, der mit der unerledigt gebliebenen Berufung durchgesetzt werden sollte, aus eigener Kraft erreicht).
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100192.X01Im RIS seit
02.07.2001