RS Vwgh 1996/8/8 95/10/0206

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.08.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §33 Abs3;
AVG §63 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

Für den Beginn des Postlaufes ist maßgeblich, wann das Schriftstück von der Post in Behandlung genommen wird (Hinweis E 25.3.1994, 92/17/0298). Zur Feststellung dieses Zeitpunktes ist grundsätzlich der von der Post angebrachte Datumsstempel heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100206.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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