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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §26 Abs1 litd;Rechtssatz
Bei der einem kosmetischen Mittel beigegebenen Bezeichnung "dermatologisch getestet" handelt es sich um eine nach § 9 Abs 1 lit b LMG 1975 verbotene gesundheitsbezogene Angabe (Hinweis E 26.9.1994, 92/10/0468; hier: Im Hinblick auf die gewählte sprachliche Form des Hinweises "besonders hautverträglich" liegt - im Gegensatz zum E 16.3.1992, 91/10/0005 - eine eindeutige Verknüpfung zwischen Test und Hautverträglichkeit nicht vor).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994100107.X01Im RIS seit
20.11.2000