RS Vwgh 1996/8/8 94/10/0107

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Veröffentlicht am 08.08.1996
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82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §26 Abs1 litd;
LMG 1975 §26 Abs2;
LMG 1975 §9 Abs1 litb;

Rechtssatz

Bei der einem kosmetischen Mittel beigegebenen Bezeichnung "dermatologisch getestet" handelt es sich um eine nach § 9 Abs 1 lit b LMG 1975 verbotene gesundheitsbezogene Angabe (Hinweis E 26.9.1994, 92/10/0468; hier: Im Hinblick auf die gewählte sprachliche Form des Hinweises "besonders hautverträglich" liegt - im Gegensatz zum E 16.3.1992, 91/10/0005 - eine eindeutige Verknüpfung zwischen Test und Hautverträglichkeit nicht vor).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994100107.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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