RS Vwgh 1996/8/20 96/16/0155

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Veröffentlicht am 20.08.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
23/04 Exekutionsordnung
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

ABGB §1092;
ABGB §834;
EO §133;
GEG §9 Abs2;

Rechtssatz

Bewohnt der Abgabepflichtige im eigenen Miteigentumsobjekt eine Mietwohnung, so bleibt er damit im Falle einer Zwangsversteigerung seines Miteigentumsanteiles kraft Bestandrechtes weiterhin voll geschützt (Hinweis Gamerith in Rummel, ABGB/2,I, Rz 5 zu § 834 ABGB), weshalb er auch nicht Gefahr läuft, im Rahmen der zwangsweisen Einbringung der Gebührenschuld seine Wohnung zu verlieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160155.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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