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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1092;Rechtssatz
Bewohnt der Abgabepflichtige im eigenen Miteigentumsobjekt eine Mietwohnung, so bleibt er damit im Falle einer Zwangsversteigerung seines Miteigentumsanteiles kraft Bestandrechtes weiterhin voll geschützt (Hinweis Gamerith in Rummel, ABGB/2,I, Rz 5 zu § 834 ABGB), weshalb er auch nicht Gefahr läuft, im Rahmen der zwangsweisen Einbringung der Gebührenschuld seine Wohnung zu verlieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996160155.X01Im RIS seit
20.11.2000