RS Vwgh 1996/8/20 96/16/0160

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Veröffentlicht am 20.08.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
GO VwGH 1965 Art14 Abs4;

Rechtssatz

Da bereits ein teilweises Privatinteresse zur Erfüllung des Tatbestandes nach § 14 TP 6 Abs 1 GebG genügt und weil keine Rede davon sein kann, Art 14 Abs 4 GO VwGH sei ausschließlich im öffentlichen Interesse geschaffen worden, erfüllt auch ein Antrag gem § 14 Abs 4 GO VwGH das Tatbestandselement "Privatinteresse" des § 14 TP 6 Abs 1 GebG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160160.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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