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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Rechtssatz
Da bereits ein teilweises Privatinteresse zur Erfüllung des Tatbestandes nach § 14 TP 6 Abs 1 GebG genügt und weil keine Rede davon sein kann, Art 14 Abs 4 GO VwGH sei ausschließlich im öffentlichen Interesse geschaffen worden, erfüllt auch ein Antrag gem § 14 Abs 4 GO VwGH das Tatbestandselement "Privatinteresse" des § 14 TP 6 Abs 1 GebG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996160160.X01Im RIS seit
11.07.2001