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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Beachte
Besprechung in: AnwBl 7/1999, S 438 - S 441;Rechtssatz
Es besteht kein subjektives öffentliches Recht einer Partei darauf, daß über ein Rechtsmittel unter einer bestimmten Aktenzahl entschieden wird. Die belBeh trifft keine Pflicht, über eine nach Aufhebung des Berufungsbescheides wieder unerledigte Berufung unter einer bestimmten Aktenzahl, insb unter der des aufgehobenen Bescheides, zu entscheiden.
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Binnen 6 Monaten Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996160162.X01Im RIS seit
29.01.2002