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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine bescheidmäßige Feststellung des Inhaltes, daß die Benützung fremden Eigentums § 25 NÖ BauO 1976 entsprochen hat, ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050172.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009