Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/19 88/05/0073 3Stammrechtssatz
Im Fall einer die Frage des Grenzverlaufes anders beurteilenden Entscheidung des zuständigen Gerichtes ist ein Grund für die Wiederaufnahme des Baubwilligungsverfahrens gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050096.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
02.12.2010