Index
L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Krnt BauO 1992 kennt einen allgemeinen Immissionsschutz nicht. Aus § 3 Krnt GdPlanungsG ist im Gegensatz zu § 2 Krnt GdPlanungsG kein Gebot abzuleiten, daß ein Bauvorhaben keine unzumutbare Umweltbelastung mit sich bringen dürfe (Hinweis E 15.2.1994, 93/05/0294).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050204.X01Im RIS seit
19.09.2001