RS Vwgh 1996/8/27 96/05/0147

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Veröffentlicht am 27.08.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwGG §45 Abs1 Z5;

Rechtssatz

§ 45 Abs 1 Z 5 VwGG ist auch in jenen Fällen anwendbar, in denen die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hat, überhaupt nicht rechtsverbindlich gesetzt worden ist (hier: Erledigung des Gemeinderates in einer Bauangelegenheit, die keinen Bescheid darstellt).

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050147.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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