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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
§ 45 Abs 1 Z 5 VwGG ist auch in jenen Fällen anwendbar, in denen die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hat, überhaupt nicht rechtsverbindlich gesetzt worden ist (hier: Erledigung des Gemeinderates in einer Bauangelegenheit, die keinen Bescheid darstellt).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder BescheidcharakterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050147.X01Im RIS seit
25.01.2001