RS Vwgh 1996/8/27 96/05/0172

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Veröffentlicht am 27.08.1996
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauO NÖ 1976 §25 Abs2;
BauO NÖ 1976 §25 Abs7;

Rechtssatz

Bei einem Bescheid iSd § 25 Abs 2 NÖ BauO 1976 handelt es sich um einen Leistungsbescheid, welcher die im Gesetz vorgesehene Verpflichtung individualisiert, und nötigenfalls auch vollstreckt werden kann (vgl § 25 Abs 7 NÖ BauO 1976).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050172.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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