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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei einem Bescheid iSd § 25 Abs 2 NÖ BauO 1976 handelt es sich um einen Leistungsbescheid, welcher die im Gesetz vorgesehene Verpflichtung individualisiert, und nötigenfalls auch vollstreckt werden kann (vgl § 25 Abs 7 NÖ BauO 1976).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050172.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009