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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/05/0176Rechtssatz
Das Beschwerderecht eines Bf gegen ein und denselben Bescheid iSd Art 131 B-VG ist durch die Einbringung der (zeitlich) ersten Beschwerde verbraucht (Hinweis B 25.3.1985, 85/10/0024, VwSlg 11719 A/1985). Es sind somit spätere, von demselben Bf gegen denselben Bescheid erhobene Beschwerden zurückzuweisen. Wurden später eingebrachte Beschwerden vom Beschwerdevertreter im Hinblick auf eine bereits eingebrachte, zeitlich erste Beschwerde zurückgezogen, kann nicht davon die Rede sein, daß mit der Einstellung der Verfahren über die zeitlich späteren Beschwerden wegen ihrer Zurückziehung - auch wenn diese Beschlüsse vor der Zustellung des zur zeitlich ersten Beschwerde ergangenen Erkenntnisses zugestellt wurden - die Einwendung der entschiedenen Sache begründet worden wäre.
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen Sache ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050175.X01Im RIS seit
03.04.2001