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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §54;Rechtssatz
Grundsätzlich ist die Frage, ob geplante Dachgauben den Eindruck einer geschlossenen Front machen, nach den eingereichten Plänen zu beurteilen (Hinweis E 15.11.1988, 87/05/0212). Dies ergibt sich allein schon aus dem Umstand, daß es sich bei dem Bauverfahren um ein Projektgenehmigungsverfahren handelt. Für den Fall einer nachträglichen Baubewilligung allerdings kann der optische Eindruck von dem bereits iSd eingereichten Pläne errichteten Gebäude dann von maßgeblicher Bedeutung sein, wenn der Eindruck einer geschlossenen Front aufgrund der Pläne zweifelhaft ist und der Augenschein somit iSd § 54 AVG der Aufklärung der Sache dient (Hinweis E 15.12.1986, 83/10/0284).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050186.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.10.2012