Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/18/0349 E 4. Juli 1986 RS 1Stammrechtssatz
Weder die bloße Kenntnisnahme eines Straferkenntnisses noch die private Anfertigung einer Fotokopie davon bewirkt, dass das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 Abs 1 ZustellG tatsächlich zugekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050096.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
02.12.2010