RS Vwgh 1996/8/29 94/09/0136

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Veröffentlicht am 29.08.1996
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 litd idF 1990/450;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/13 93/09/0354 1

Stammrechtssatz

Der für die beantragte ausländische Arbeitskraft vorgesehene Tätigkeitsbereich in der Ordination und im Labor eines Facharztes (Reinigungsarbeiten allenfalls verbunden mit Buchhaltungstätigkeiten) stellt INHALTLICH keine Tätigkeit der Gesundheitspflege oder Wohlfahrtspflege dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994090136.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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