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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Durch die Zurückweisung der Vorstellung gegen einen Bescheid, mit dem ein gegen den Pächter eines Grundstückes erlassener Beseitigungsauftrag in bezug auf bestimmte, auf dem Grundstück befindliche Gebäude ersatzlos behoben wird, kann der Eigentümer des Grundstückes, auch wenn er Eigentümer einiger der vom aufgehobenen baupolizeilichen Auftrag erfaßten Gebäude ist, nicht in Rechten verletzt sein.
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060175.X01Im RIS seit
03.05.2001