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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im Falle der Erlassung eines Feststellungsbescheides gem § 40 Abs 2 Stmk BauG 1995, der gem § 40 Abs 3 Stmk BauG 1995 als Baubewilligung und Benützungsbewilligung gilt, ist die Erlassung eines baupolizeilichen Beseitigungsauftrages nicht mehr zulässig (Hinweis E 19.1.1993, 92/05/0142 und E 27.8.1996, 94/05/0148, beide zu der in dieser Hinsicht vergleichbaren Rechtslage nach der NÖ BauO 1976).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060066.X02Im RIS seit
03.05.2001