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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/22 92/06/0143 1Stammrechtssatz
Der Regelungsinhalt von Flächenwidmungsplänen richtet sich nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes im Zeitpunkt der Beschlußfassung, nicht aber nach später abgeänderten Bestimmungen, es sei denn, Übergangsbestimungen sehen eine andere Regelung vor (Hinweis E 23.4.1987, 86/06/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060131.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009