RS Vwgh 1996/8/29 95/06/0128

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.08.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §7;

Rechtssatz

Der Erhalt einer Kopie eines Bescheides heilt einen Zustellmangel noch nicht. Umso weniger belegen weitere Verfahrenshandlungen des Empfängers (Antragstellung um Benützungsbewilligung, Bemühen um Einverleibung des Wohnungseigentums) zwingend eine wirksame Zustellung des in Rede stehenden Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060128.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten