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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §7;Rechtssatz
Der Erhalt einer Kopie eines Bescheides heilt einen Zustellmangel noch nicht. Umso weniger belegen weitere Verfahrenshandlungen des Empfängers (Antragstellung um Benützungsbewilligung, Bemühen um Einverleibung des Wohnungseigentums) zwingend eine wirksame Zustellung des in Rede stehenden Bescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060128.X03Im RIS seit
20.11.2000